Die Kirchengemeinden unseres Seelsorgebereiches haben sich 2011 zum „Kirchengemeindeverband Köln am Südkreuz“ (KGV) zusammengeschlossen, der nun der Rechtsträger ist und die kooperative Pastoral im Seelsorgebereich unterstützt und ermöglicht. Auch wenn in unserem Seelsorgebereich die Pfarreien nicht fusioniert sind, sondern vorerst eigenständig bestehen bleiben, ist der Kirchengemeindeverband das zentrale Verwaltungsgremium. Ähnlich wie die pastorale Zusammenarbeit der Pfarrgemeinden eine gemeinsame pastorale Struktur erfordert, erfolgt die finanziell-rechtliche Kooperation der Pfarrgemeinden in einem Kirchengemeindeverband. Der KGV ist wie eine Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er bedarf der Anerkennung der zuständigen Bezirksregierung.
Handelndes Organ des KGV ist die Verbandsvertretung. Diese setzt sich zusammen aus jeweils zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenvorstände, die für die Dauer ihres Hauptamtes gewählt wurden, sowie dem Vorsitzenden des KV. Da der leitende Pfarrer des Seelsorgebereichs zugleich Vorsitzender aller Kirchenvorstände ist, ist er der einzige Priester in der Verbandsvertretung.
Der Verbandsvertretung des KGV Köln am Südkreuz gehören an:
Pfarrer Christoph Hittmeyer (Vorsitzender)
Werner Ismar (St. Mariä Empfängnis)
Deepu Manikath (St. Mariä Empfängnis)
Prof. Dr. Walter Ameling (St. Matthias und Maria Königin)
Dr. Peter Schmitz (St. Matthias und Maria Königin)
Christian Remmert (St. Pius)
Christoph Schykowski (St. Pius)
Bettina Freitag (Zum Hl. Geist) (Vertreterin im PGR)
Ursula Weiß (Zum Hl. Geist)
Die Verbandsvertretung tagt regelmässig etwa im zwei Monats Rhytmus.
Mit dem Kirchengemeindeverband (KGV) ist die Möglichkeit geschaffen, in einem Gremium (Verbandsvertretung) die Verwaltung von Personal, Finanzen und Betriebsträgerschaften zu koordinieren und vorzunehmen. Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens bleibt die Aufgabe der Kirchenvorstände.
Der KGV hat u. a. folgende Aufgabenbereiche:
• Finanz- und Rechtsträgerschaft der pastoralen Kooperation
• Anstellungsträgerschaft aller Folgedienste
• Anstellungsträgerschaft der Hausmeister/innen und Reinigungskräfte
• Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätten
• Organisation und Finanzverwaltung der Pastoral- und Kontaktbüros
Die Verwaltung des Ortskirchenvermögens und alle Baumaßnahmen bleiben Aufgabe der einzelnen Kirchenvorstände.